Wenn bei einem Unfall nur das Fahrzeug beschädigt wurde, dessen Fahrer am Unfall beteiligt war, oder ein Sachschaden an der in diesem Fahrzeug transportierten Sache entstanden ist und der Betrag 100.000 CZK nicht überstieg:
Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Anzeige dieses Unfalls bei der Polizei .
Die Teilnehmer sind nicht verpflichtet, diesen Unfall der Polizei zu melden .
Die Teilnehmer sind verpflichtet, diesen Unfall unverzüglich der Polizei zu melden .