Teilnehmer eines Unfalls, bei dem ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten entstanden ist, ausgenommen Schäden durch das Fahrzeug, dessen Fahrer Unfallbeteiligter ist, oder in diesem Fahrzeug transportierte Sachen:
Sie sind nur dann verpflichtet, diesen Unfall der Polizei zu melden, wenn die Schadenshöhe 100.000 CZK überschritten hat .
Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei zu informieren, wenn sie sich über den Umfang der Schadensbeteiligung einigen und einen Unfall der Versicherung melden .
Immer verpflichtet, diesen Unfall der Polizei zu melden .