Werden durch einen Unfall öffentlich nutzbare Geräte und Einrichtungen beschädigt, so haben die Unfallbeteiligten:
Sind verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik zu melden, wenn der verursachte Schaden 50.000 CZK übersteigt .
Sind verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik zu melden, wenn die Höhe des verursachten Schadens 100.000 CZK überschreitet .
Sind verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik zu melden, unabhängig von der Höhe des verursachten Schadens .