Wenn der Betrieb oder andere wichtige Gründe es erfordern, damit Personen beim Aussteigen oder Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels außerhalb der Haltestelle die Fahrbahn betreten:
Der Spediteur muss dieses Ereignis unverzüglich der Polizei oder der Stadtpolizei melden.
Der Spediteur darf andere Fahrzeuge anhalten.
Ein Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels ist berechtigt, andere Fahrzeuge anzuhalten.