Wenn eine Ladung bei normaler Sicht um mehr als 400 mm aus den Fahrzeugseitenwänden eines Kraftfahrzeugs oder einer Kombination von Fahrzeugaußenkante der Positionslichter herausragt, muss das hervorstehende Ende der Ladung sein:
Gekennzeichnet mit roter Flagge mit einer Mindestgröße von 30 x 30 cm.
Hinten rot und vorne mit weißem Reflex-Reflektor in anderer als Dreiecksform markiert.
Hinten rot markiert und vorne mit weißem Rückstrahler in Dreiecksform.